1. Vereinbarungen
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Bestellungen und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden werden erst mit unserer
schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.
Abweichende Bedingungen und Erklärungen der Besteller sind auch dann ungültig, wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Verstöße gegen unsere Lieferbedingungen oder den sonstigen Vertragsinhalt einbinden
uns von jeder Lieferpflicht, auch soweit es sich um von uns bereits bestätigte
Bestellungen handelt, den Besteller aber nicht von der Abnahmepflicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder sonstigen Vertragsinhalts
berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Werbeschriften etc.
Die unsere Ware betreffenden Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse, Abbildungen und Zeichnungen usw. und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich bezeichnet werden. Änderungen in Form und Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit Auftragsbestätigung, Teillieferungen sind
zulässig.
Lieferverzögerungen von mehr als 3 Monaten berechtigen den Besteller zum Rücktritt.
Alle anderen Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Kann die
Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wozu z.B. auch
Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Streik Aussperrung,
Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der
Beförderung, Importbeschränkungen, auch das Ausbleiben von uns erwarteten
Lieferungen, gehören, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten.
Gleichgültig ist, ob die Ereignisse bei uns oder beim Lieferanten eintreten. Die
Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Lieferverzögerungen von
mehr als 6 Monaten berechtigen den Besteller auch bei höherer Gewalt zum Rücktritt.
4. Versand, Gefahr
Der Versand erfolgt unfrei ab Lager Surheim. Die Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Expreßkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung in dem von uns bestimmten Auslieferungslager, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Der Besteller muß nachweisen, daß ein Schaden oder den Verlust vor Gefahrenübergang eingetreten ist. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft auf diesen über.
5. Preise und Bezahlung
Maßgeblich sind unsere am Liefertag allgemeinen gültigen Preise.
Bei Abschluß von Jahresverträgen mit mehreren Lieferungen gilt der Verkaufspreis am
Verkaufstag.
Bei Nichterfüllung von Jahresabschlüssen zw. nicht eingehaltener Mengenabnahme sind
wir berechtigt, eine Nachbelastung vorzunehmen. Unsere Rechnungen sind ab
Rechnungsdatum binnen 10 Tagen mit 2% Skonto oder binnen
30 Tagen rein netto zu zahlen. Wechsel werden nur kraft besonderer
Vereinbarung, Wechsel, und Schecks werden nur zahlungshalber und für uns spesenfrei
entgegengenommen. Wir haften nicht für pünktliche Wechselvorlage und
Protesterhebung.
Abzug non Skonti setzt voraus, daß der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in
Verzug ist. Überschreitungen des vereinbarten Zahlungszieles einer Rechnung
bewirken Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen anderen Rechnungen, die nicht
bereits fällig sind. Alle Zahlungen und Kreditzusagen können wir aus wichtigem
Grund jederzeit widerrufen. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor,
Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Nationalbank-Diskontsatz zu
erheben.
Alle Zahlungen müssen unmittelbar an uns erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Tilgung aller Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller (einschließlich Nebenforderungen) bleiben die Waren unser Eigentum. Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter, vornehmlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, binnen 24 Stunden unter Einschreiben zu benachrichtigen. Er trägt die Interventionskosten. Wir können Ware jederzeit heraus verlangen, wenn uns der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint.
7. Zurückbehaltung und Aufrechnung
Ein Zurückbehalungesrecht steht dem Besteller nicht zu. Aufrechnen darf er nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
8."Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber, die Betreibungskosten des Keditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühr der Inkassoinstitute, BGBI. NR. 141/1996 zu vergüten"
9. Erfüllungsort
5202 Laufen
10. Gerichtsstand
5202 Laufen
11. Sonstiges
Reklamationen oder Mängelrügen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung anerkannt. Sie müssen in schriftlicher Form erfolgen.